Wer noch kein Mitarbeiterempfehlungsprogramm hat, lässt gerade richtig Potenzial liegen.
Laut frei zugänglicher Studien verschiedener HR Software-Anbieter gilt:
- Die Qualität der Bewerbungen ist deutlich besser.
- Einstellungen über Empfehlungen gehen deshalb viel schneller. Empfehlungen haben die höchste Erfolgsquote aller Recruiting-Wege.
- Empfohlene Kandidaten bleiben im Schnitt -je nach Studie- mindestens 25 % länger im Unternehmen, weil sie besser im Team andocken.
- Und die Recruiting-Kosten sind deutlich niedriger als bei klassischen Kanälen.
Kurz: Empfehlungen sind einer der stärksten Recruiting-Hebel überhaupt.
Aber es braucht klare Spielregeln, damit das sauber funktioniert. Hier ist eine Anleitung, an was Sie dabei alles denken sollten.
1. Wer darf empfehlen?
Grundsätzlich: alle Mitarbeitenden. Klärungsbedarf vorab:
- Was ist mit Zeitarbeitskräften, Freelancern, Aushilfen, Praktikantinnen, Werkstudierenden oder externen Personen?
- Üblicherweise ausgeschlossen: Geschäftsleitung, Führungskräfte mit direktem Einfluss auf die Einstellung und HR-Mitarbeitende.
- Ausgeschlossen werden manchmal auch Mitglieder des Betriebsrats, wenn dieser stark in Einstellungen eingebunden ist.
2. Wann gibt es Anspruch auf die Prämie?
- Die empfohlene Person darf sich bislang noch nicht in einem laufenden Bewerbungsprozess befinden.
- Zu klären ist, wie man verfährt, wenn die empfohlene Person bereits als Zeitarbeitskraft, Berater oder Dienstleister im Unternehmen tätig ist oder war.
- Klärung bedürfen auch die Fälle, wenn keine reguläre Stelle besetzt wird, sondern Auszubildende, Werkstudenten, Praktikantinnen, Bacheloranden oder Masterandinnen eingestellt werden.
3. Wie läuft der Prozess?
- Der Name der empfehlenden Person muss direkt bei der Bewerbung angegeben werden, nicht erst später. Für diesen Fall haben Bewerbermanagementsysteme üblicherweise schon ein integriertes Feld.
- Die Bewerbung läuft ganz normal durch den Recruiting-Prozess. Keine automatische Bevorzugung.
- Sonderregeln sind möglich, z. B. bei Ausbildungsplätzen: ggf. Kinder von Mitarbeitenden bei gleicher Eignung bevorzugen. Das ist Geschmackssache.
4. Die Prämie – wie hoch und wann zahlbar?
- In Deutschland sind zwischen 500–2.000 € brutto pro Einstellung am üblichsten. Auf die Versteuerungspflicht sollte explizit hingewiesen werden, um Enttäuschungen vorzubeugen.
- Wichtig: Die Höhe der Prämie hat laut Studien keinen signifikanten Einfluss auf die Anzahl der Empfehlungen.
- Auch nicht-monetäre Prämien kommen in Betracht: Zusatzurlaub, Gutscheine, Weiterbildung.
- Die Auszahlung erfolgt meist nach bestandener Probezeit, typischerweise mit der darauf folgenden Gehaltsabrechnung. Auch gestaffelte Zahlungen sind möglich, aber aufwändiger.
- Eine Vorgabe kann sein, dass die empfehlende Person zum Auszahlungszeitpunkt noch im Unternehmen ist.
- Manche Unternehmen belohnen auch Empfehlungen, die nicht zu einer Einstellung geführt haben, mit einer kleinen Anerkennungsprämie.
5. Und nun noch das Marketing!
- Ein gutes Programm braucht einen klaren, sympathischen Namen. Beispiele:
Mitarbeitende werben Mitarbeitende, Bring-a-Friend, Talent-Scout Programm, etc. - Und das Programm muss gut kommuniziert werden. Nicht nur passiv, z.B. im Intranet, sondern regelmäßig auch aktiv. Das kann bereits beim Onboarding anfangen.
Mein Fazit
Ein gutes Mitarbeiterempfehlungsprogramm ist kein ‚nice to have‘. Es ist ein echter Wettbewerbsvorteil – gerade im Mittelstand.
Wenn Sie damit starten wollen: Als gelernte Juristin unterstütze ich Sie dabei rechtssicher, präzise und wortgewandt. Genau passend zu Ihrer Unternehmenskultur.
Inken Schneider – TALENT PUZZLE
HR Consultant für den Mittelstand
kontakt@talent-puzzle.com
0151 67337785
QUELLEN:
- Jobcluster und HAUFE mit Verweis auf die Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter Benchmark-Studie 2023 von Radancy (aktuell nicht mehr auf deren Webseite verfügbar)
- hunter
- softgarden
TITELFOTO: canva.com
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